Unser Ultraschallgerät (General Electric Voluson E6) ist ein Hochleistungsgerät mit Sonden für die Untersuchung durch die Bauchdecke (abdominal), durch die Scheide (transvaginal) sowie für die Untersuchung der weiblichen Brust. Ausserdem kann das ungeborene Kind im computermässig generierten, dreidimensionalen Bild (3D) und im bewegten dreidimensionalen Live-Bild (4D) dargestellt werden. Dafür müssen jedoch von der Lage des Kindes her gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Mit Ultraschall können wir feststellen: |
- ob das Kind lebt
- ob die Einnistung in der Gebärmutter stattfand (Ausschluss der Eileiterschwangerschaft)
- ob der errechnete Geburtstermin korrekt ist oder ob er korrigiert werden muss
- ob eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt
- ob das Kind normal wächst und wie schwer es ungefähr ist
- ob schwere Fehlbildungen beim Kind vorliegen
- wie das Kind in der Gebärmutter liegt
- ob genügend Fruchtwasser vorhanden ist
- wo die Plazenta liegt
|
Spezialuntersuchungen bei Risikoschwangerschaften
Farbdoppler-Ultraschall der Nabelschnur
3D-Rekonstruktion der Wirbelsäule
Stellenwert des Ultraschalls
Ein normaler Ultraschallbefund hat Einfluss auf die weitere Betreuung Ihrer Schwangerschaft und kann Sie zudem bei unauffälligen Befunden sehr beruhigen. Wird ein spezieller Befund erhoben, kann Ihnen der Ultraschall wichtige Entscheidungsgrundlagen liefern. Beim Nachweis einer schwerwiegenden kindlichen Störung könnten Sie allerdings in einen ethischen Entscheidungskonflikt geraten; bitte teilen Sie mir deshalb mit, wenn Sie aus persönlichen Gründen keinen Ultraschall möchten. Denken Sie auch daran, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft zwar von erfahrenen Ärzten durchgeführt werden, die sich durch den Besuch von Fortbildungen und Praktika regelmässig rezertifizieren müssen, dass aber aus verschiedenen Gründen nicht jedes Problem erkannt werden kann.
Gesetzliche Vorschriften
1995 wurde der Schwangerschafts-Ultraschall durch Bundesrätin Dreifuss von der Liste der kassenpflichtigen Untersuchungen gestrichen und erst auf energischen Protest von Schwangeren wie Ärzten wieder unter Vorbehalt akzeptiert. Bei normalem Schwangerschaftsverlauf müssen von den Krankenkassen zwei Ultraschall-Untersuchungen übernommen werden (die erste mit 10 - 12, die zweite mit 20 - 22 Schwangerschaftswochen). Um die oben aufgelisteten Informationen lückenlos zu gewinnen, sind allerdings mehr Untersuchungen notwendig. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber, dass auch bei normal verlaufender Schwangerschaft häufig von den Krankenversicherern mehr als die vorgegebenen zwei Ultraschalluntersuchungen übernommen werden.