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Gebärmutter(-teil)entfernung (Hysterektomie)

Bei grossen oder zahlreichen Myomen mit Auftreten von Beschwerden oder Blutungsstörungen und bei Verdacht auf eine bösartige Wucherung muss bei abgeschlossener Familienplanung eine Entfernung der Gebärmutter evaluiert werden. Dies kann grundsätzlich abdominal (mittels Bauchschnitt), vaginal (von der Scheide aus) oder bevorzugt laparoskopisch erfolgen.

 

Ein primär abdominaler Zugang mittels Bauchschnitt wird nach modernen Gesichtspunkten praktisch nur noch beim Vorliegen eines bösartigen Tumors gewählt. Beim Vorliegen eines ausgeprägten Senkungs- oder gar Vorfallzustandes der Gebärmutter ist meistens die Wahl des vaginalen Zugangs sinnvoll.

 

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In der überwiegenden Mehrzahl der Indikationen sollte aber heute klar ein laparoskopisches Vorgehen empfohlen werden; auch grosse Myome oder vorangegangene Operationen wie beispielsweise Kaiserschnitte dürfen dafür kein Hindernis darstellen. Nach mehreren Hundert durchgeführten Eingriffen bevorzuge ich die laparoskopische Gebärmutter-Teilentfernung oder "Laparoskopische suprazervikale Hysterektomie". Dabei wird nur der auf der untenstehenden Abbildung rot hervorgehobene Gebärmutterkörper entfernt, während der darunter liegende Gebärmutterhals im Körper verbleibt. In der Scheide entsteht so keine Narbe, die schmerzhaften Gewebestrukturen neben dem Gebärmutterhals werden beim Eingriff nicht tangiert und der unter anderem für die Blasenfunktion wichtige Beckenboden bleibt intakt; dies hat sicher auch Vorteile im Zusammenhang mit der Sexualität der Frau. Bereits zwei Tage nach der Operation kann die Patientin das Spital verlassen und ist nach einer Woche in der Regel beschwerdefrei und vom Eingriff erholt.

 

Als einzige Konsequenz des Belassens des Gebärmutterhalses bei diesem Vorgehen bleibt die regelmässige Entnahme des Krebsabstrichs im Rahmen der "Jahreskontrolle".